Rechtsprechung
KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.10.2008 - 37 O 36/08
- KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 293/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05
Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …
Auszug aus KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08
Denn selbst bei unterstelltem Vorliegen verbundener Geschäfte empfängt der Darlehensnehmer das Darlehen durch die weisungsgemäße Auszahlung auf das Konto der Fondsgesellschaft (vgl.grundlegend BGH- XI ZR 29/05 - Urteil vom 25.April 2006, NJW 2006, 1952 ff. ), die hier - vorformuliert, aber nicht überraschend und unwirksam, sondern konzeptgemäß - bereits in der Vollmachtsurkunde (Anlage K 4 ) und ebenso auf Seite 2 des Darlehensvertrages (Anlage K 11) angewiesen war. - BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07
Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen …
Auszug aus KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08
24 Anknüpfend an die oben erörterte Genehmigung des Vertretergeschäfts kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl . zuletzt BGH - XI ZR 149/07 - Urteil vom 27.Mai 2008, NJW 2008, 3355 ff. - Rdnr. 16 mwN - zitiert nach juris) grundsätzlich darauf an, ob sich die Vertreterin B. O. von der B. O. GmbH bei Darlehensvertragsschluss in einer Haustürsituation befand, was unstreitig nicht der Fall war. - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 76/06
Wirksamkeit eines außergerichtlichen Vergleichs; Heilung eines in dem Vergleich …
Auszug aus KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08
Abgesehen von dem Rückwirken der Genehmigung ( § 184 BGB) liegt die Inanspruchnahme auch in der Fortsetzung der Darlehensnutzung (vgl. BGH - XI ZR 76/06 - Urteil vom 18.Dezember 2007, NJW-RR 2008, 399,400 - Rdnr.26 zitiert nach juris), so dass die genaue zeitliche Abfolge letztlich nicht entscheidend ist. - OLG Oldenburg, 11.10.2007 - 14 U 86/07
Fehlende Möglichkeit der Ausübung eines auf Lebenszeit eingeräumten …
Auszug aus KG, 31.08.2009 - 24 U 149/08
Abgesehen von dem Rückwirken der Genehmigung ( § 184 BGB) liegt die Inanspruchnahme auch in der Fortsetzung der Darlehensnutzung (vgl. BGH - XI ZR 76/06 - Urteil vom 18.Dezember 2007, NJW-RR 2008, 399,400 - Rdnr.26 zitiert nach juris), so dass die genaue zeitliche Abfolge letztlich nicht entscheidend ist.